Alltagsbegleitung

Die Arbeit im Haushalt strengt Sie an oder ist zur Last geworden? Der Weg in den Park ist Ihnen allein nicht mehr möglich? Einkaufen ist für Sie zur schwierigen Tagesaufgabe geworden? Sie wünschen sich Entlastung für sich und Ihre An- und Zugehörigen?
Gerne entlasten wir Sie in diesen Bereichen.

Das Netzwerk Rhein-Maas bietet Ihnen Alltagsbegleitungsdienste durch unser geschultes Personal an.

Das Angebot der Alltagsbegleitung umfasst unter anderem persönliche Hilfeleistungen wie Unterstützung bei der Orientierung und Gestaltung des Alltags, im Haushalt sowie bei der Aufrechterhaltung sozialer Kontakte und sozialer Fähigkeiten der Pflegebedürftigen.

So können wir Sie als pflegebedürftige Person und Ihren Angehörigen Entlastung bei der Betreuung und Begleitung bieten. Wir unterstützen Sie bei Ihren Einkäufen, bei möglichen Botengängen sowie bei weiteren notwendigen Verrichtungen, wie z.B. bei Garten- und Hausarbeiten.

Unsere Alltagsbegleitung hat seinen Sitz auf der Brückenstraße 49 in 47574 Goch.

Gerne ist unser Team Ihnen behilflich unter der Nummer: 02823-868 97 80

Was ist eine Alltagsbegleitung?

Eine Alltagsbegleitung entlastet Ihre Angehörigen und fördert Sie als zu Betreuenden.

Es geht dabei nicht um pflegerische Unterstützung, sondern vielmehr um Hilfe und Beschäftigung bei den alltäglichen Dingen des Lebens.

Es geht um Gesellschaft leisten und wieder Teilnahme am sozialen Leben, sowohl zuhause als auch im betreuten Wohnen, aber natürlich auch in Familien oder Single-Haushalten mit Kindern.

Was wir Ihnen anbieten

  • Hauswirtschaftliche Unterstützung beim Reinigen und Aufräumen der Wohnung, beim Fenster putzen und auch beim Bügeln und Waschen

  • Begleitung bei Arztbesuchen, Behördengängen und kulturellen Veranstaltungen und Friedhöfen

  • Gemeinsames Einkaufen

  • Gemeinsames Kochen und/oder Backen

  • Gemeinsame Spaziergänge

  • Gemeinsames Spielen und sich unterhalten

  • Entlastung Ihrer pflegenden Angehörigen

  • Unterstützung in Familien mit Kindern

  • Unterstützung auch für alleinstehende Mütter und Väter

  • Gartenarbeit – die entstehenden Kosten müssten von Ihnen selbst getragen werden, rufen Sie uns gerne dazu an!

Wer Anspruch hat und wie wir zusammenkommen

  • Die zu betreuende Person muss einen anerkannten Pflegegrad haben.

  • Es gibt für Pflegebedürftige die Möglichkeit, die Alltagsbetreuung im Rahmen des Entlastungsbetrags (alle Pflegebedürftige), der Verhinderungspflege (Pflegegrade 2 bis 5) oder der kombinierten Verhinderungs- und Kurzzeitpflege (Pflegegrade 2 bis 5) abzurechnen.

  • Grundsätzlich dürfen Sie selbst oder Ihre Angehörige uns jederzeit kontaktieren.

Wer die Kosten trägt

  • Der monatliche Entlastungsbetrag beträgt 125 Euro.

  • Bei der Verhinderungspflege ist ein Kostenzuschuss von 1.612 Euro pro Jahr möglich.

  • Wer die Kurzzeitpflege nicht in Anspruch nimmt, kann deren Leistungen mit der Verhinderungspflege kombinieren. Durch die Kombination werden zusätzlich 50 %

    des Betrages der Verhinderungspflege, somit 806 Euro, erstattet.

  • Menschen ohne Pflegebedürftigkeit können die Dienste einer Betreuungsassistenz auch in Anspruch nehmen, müssen für die anfallenden Kosten jedoch grundsätzlich selbst aufkommen

Wir helfen Ihnen gerne beim Ausfüllen der Anträge !

Hauptstandort Goch

Öffnungszeiten

Montag – Freitag: 08.00 – 14.00 Uhr